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	<title>Rechtsverzeichnis</title>
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	<pubDate>Mon, 08 Mar 2010 14:12:47 +0000</pubDate>
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		<title>Master of Laws</title>
		<link>http://www.rechtsverzeichnis.net/master-of-laws/</link>
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		<pubDate>Thu, 07 May 2009 10:49:28 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
		
		<category><![CDATA[Steuerrecht]]></category>

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		<description><![CDATA[Durch die zunehmende Internationalisierung des Bildungswesens werden auch neue Bildungsabschlüsse eingeführt. Fast alle Studiengänge sind bereits von Diplom- oder Magister auf Bachelor und Master umgestellt worden.
Der Master of Laws (LL.M.) ist ein juristischer Abschluss, der international hohes Ansehen genießt. Insbesondere im angelsächsischen Raum findet sich kaum ein Jurist, der nicht diesen Grad besitzt.
In Deutschland bietet [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Durch die zunehmende Internationalisierung des Bildungswesens werden auch neue Bildungsabschlüsse eingeführt. Fast alle Studiengänge sind bereits von Diplom- oder Magister auf Bachelor und Master umgestellt worden.<br />
Der Master of Laws (<a href="http://www.hn-bs.de/main/content_manager/page.php?ID=103152">LL.M.</a>) ist ein juristischer Abschluss, der international hohes Ansehen genießt. Insbesondere im angelsächsischen Raum findet sich kaum ein Jurist, der nicht diesen Grad besitzt.</p>
<p>In Deutschland bietet sich der Erwerb eines LLM-Abschlusses vor allem auch fachfremden Post Graduates, also Nicht-Juristen an. Aber auch nach dem Bachelor of Laws kann ein LL.M. erworben werden.</p>
<p>Meist spezialisiert sich der Studiengang auf ein bestimmtes Themengebiet, z.B. <a href="http://www.hn-bs.de/main/content_manager/page.php?ID=103165&lt;br &gt;&lt;/a&gt;">Business Law</a>, Steuerrecht oder Europarecht. Der Abschluss kann grundsätzlich an vielen Hochschulen in Vollzeit oder berufsbegleitend erworben werden. Letzteres bietet sich insbesondere an, wenn man bereits eine (führende) Position inne hat und nicht durch ein bis zwei Jahre Aussetzen die bereits gewonnen Erfahrungen und Positionen wieder verlieren möchte.</p>
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		<title>Verwaltungsrecht</title>
		<link>http://www.rechtsverzeichnis.net/verwaltungsrecht/</link>
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		<pubDate>Thu, 07 May 2009 08:37:10 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
		
		<category><![CDATA[Verwaltungsrecht]]></category>

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		<description><![CDATA[Das Verwaltungsrecht befasst sich mit rechtlichen Angelegenheiten im Umgang mit dem Staat bzw. den Behörden, Wehr- und Zivildienst, Ordnungsrecht, Landwirtschaftsrecht, Gewerberecht, Kirchenrecht, Kastellrecht, Schul- und Hochschulrecht, Gestätteordnung, Lebensmittelrecht und Kommunalrecht. 
Generell kann man das Verwaltungsrecht in zwei Gebiete einteilen, zum einen in das allgemeine Verwaltungsrecht und zum andere in das besondere Verwaltungsrecht.
Das allgemeine Verwaltungsrecht umfasst [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Das Verwaltungsrecht befasst sich mit rechtlichen Angelegenheiten im Umgang mit dem Staat bzw. den Behörden, Wehr- und Zivildienst, Ordnungsrecht, Landwirtschaftsrecht, Gewerberecht, Kirchenrecht, Kastellrecht, Schul- und Hochschulrecht, Gestätteordnung, Lebensmittelrecht und Kommunalrecht. <span id="more-59"></span></p>
<p>Generell kann man das Verwaltungsrecht in zwei Gebiete einteilen, zum einen in das allgemeine Verwaltungsrecht und zum andere in das besondere Verwaltungsrecht.</p>
<p>Das allgemeine Verwaltungsrecht umfasst die für die Verwaltung allgemein geltenden Satzungen. Es beschäftigt sich mit die Handelungsformen der Verwaltung. Dabei handelt es sich um  den Verwaltungsakt, den Verwaltungsrealakt, die Rechtsverordnung, die Satzung und den öffentlich-rechtlichen Vertrag.</p>
<p>Das besondere Verwaltungsrecht beinhaltet das Polizei-, das Bau-, Gemeinde-, Wehr-, Beamten-, Gewerbe-, Schulrecht.</p>
<p>Das Polizeirecht reguliert per Gesetz oder Verordnung die Pflichten und Berechtigungen der Polizei. Beim Erfassen ihrer Aufgaben wird die Polizei sowohl gefahrenabwehrend(präventives polizeiliches Handeln) als auch zur Fahndung von Strafsachen und Ordnungswidrigkeiten (repressives polizeiliches Handeln) aktiv. Das bedeutet, die Polizei wird zur vorsorglichen Abwehr von Bedrohungen für den öffentlichen Schutz und die Ordnung präventiv aktiv und wird innerhalb von Strafverfolgungen als Hilfsbeamte der Staatsanwaltschaft repressiv aktiv.</p>
<p>Das Baurecht ist die Gesamtheit der Rechtsnormen, die mit dem Bauen tangieren. Die Gesetzesrichtlinien des Baurechts weichen zwischen den einzelnen Bundesländern leicht ab.</p>
<p>Das Gewerberecht beinhaltet die gesetzlichen Richtlinien zur Regelung der Gewerbe. Die Basis des Gewerberechts ist die Gewerbeordnung vom 22. Februar 1999. Bedeutende Inhalte des Gewerberechts sind jedoch Sondergesetzen geregelt sind.</p>
<p>Das Wehrrecht beschreibt die Rechtsregelungen über die Stellung und den Einsatz der Streitkräfte. Des weiteren regelt es die Aufgaben bzw. Verpflichtungen und die Befugnisse eines Soldaten. Im Wesentlichen stehen dem Soldaten die gleichen staatsbürgerlichen Rechte zu, wie dem anderen Staatsbürger auch.(Beispielsweise das Wahlrecht) Außerdem muss der Soldat sich durch Eid und Gelöbnis binden, der Bundesrepublik Deutschland treu zu dienen und das Recht und die Freiheit des deutschen Volkes tapfer zu verteidigen.</p>
<p>Beim Schulrecht handelt es sich um alle Rechtsnormen, die die Schule tangieren. Außerdem beinhaltet es die mit dem Schuldbetrieb verbundenen Rechte und Pflichten von Schülern, Lehrern, Eltern, Schulaufsicht und Schulträgern.</p>
<p>Rechtliche Angelegenheiten im Umgang mit dem Staat bzw. den Behörden, Wehr- und Zivildienst, Ordnungsrecht, Landwirtschaftsrecht, Gewerberecht, Kirchenrecht, Kastellrecht, Schul- und Hochschulrecht, Gestätteordnung, Lebensmittelrecht und Kommunalrecht.</p>
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		<title>Versicherungsrecht</title>
		<link>http://www.rechtsverzeichnis.net/versicherungsrecht/</link>
		<comments>http://www.rechtsverzeichnis.net/versicherungsrecht/#comments</comments>
		<pubDate>Thu, 07 May 2009 08:36:19 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
		
		<category><![CDATA[Versicherungsrecht]]></category>

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		<description><![CDATA[Das Versicherungsrecht umfasst die Teilgebiete Schadensfall, Schadensregulierung, Versicherungsschutz, Abschlusskosten, AVB, Versicherungsvertrag und Abfindung. 
Unter der Schadensregulierung versteht man die komplette Abfolge nach einem Schaden, bei dem um Schadensersatz verhandelt bzw. diskutiert wird. Die Schadensregulierung wird mit einem Schadensbericht durch den Versicherungsnehmer begonnen. Danach folgen die Forschungen durch den Versicherer, das heißt die Schadensbeurteilung und Abtretung [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Das Versicherungsrecht umfasst die Teilgebiete Schadensfall, Schadensregulierung, Versicherungsschutz, Abschlusskosten, AVB, Versicherungsvertrag und Abfindung. <span id="more-57"></span></p>
<p>Unter der Schadensregulierung versteht man die komplette Abfolge nach einem Schaden, bei dem um Schadensersatz verhandelt bzw. diskutiert wird. Die Schadensregulierung wird mit einem Schadensbericht durch den Versicherungsnehmer begonnen. Danach folgen die Forschungen durch den Versicherer, das heißt die Schadensbeurteilung und Abtretung der Versicherungsleistung im Bereich des Versicherungsvertrags. Bei der Schadensabwicklung ist der Versicherungsnehmer gezwungen sich an bestimmte Gesetzgebungen und Pflichten zu halten. Er ist zum Beispiel an eine Schadensminderungspflicht als auch an eine Mitwirkungspflicht gebunden. Wenn der Versicherungsnehmer sich nicht an diese Rechten und Pflichten hält, ist der Versicherer in der Lage die Leistung zu verweigern.</p>
<p>Grundsätzlich ist es möglich jeden Schadensfall privat zu regeln, sofern der Verursacher bekannt ist.</p>
<p>Unter einem Versicherungsvertrag versteht man einen Vertrag, der einen gewissen Versicherungsschutz gewährleistet. Ein solcher Vertrag besteht zwischen einem so genannten Versicherungsnehmer, das ist derjenige der den Versicherungsschutz bezieht, und dem Versicherer, der ihn bewilligt. Des weiteren sind die Versicherungsverträge in bestimmten Ländern, beispielsweise in der Bundesrepublik Deutschland, Österreich und der Schweiz, abhängig von einem speziellen Versicherungsvertragsrecht.</p>
<p>Dieses Recht ist ein Bundesgesetz und es ist für die Regelung der Rechten und Pflichten von Versicherer und Versicherungsnehmer zuständig. Das Versicherungsvertragsrecht wurde am 23. November 2007 reformiert.</p>
<p>Abschlusskosten entstehen, wenn nach Abschluss eines Versicherungsvertrages dem Vertreter durch die Versicherungsgesellschaft eine Provision zusteht. Des weiteren fallen anderweitige Beträge in der Verwaltung an.</p>
<p>AVB ist die Abkürzung für die allgemeinen Versicherungsbedingungen. In den Allgemeinen Versicherungsbedingungen sind die Rechte und Pflichten des Versicherers und des Versicherungsnehmers geregelt. Beispielsweise bestimmt die AVB wie und in welchem Maß der Versicherungsnehmer im Schadensfall entschädigt wird, aber auch wie er sich im Schadensfall zu verhalten hat.</p>
<p>Das Versicherungsrecht umfasst die Teilgebiete Schadensfall, Schadensregulierung, Versicherungsschutz, Abschlusskosten, AVB, Versicherungsvertrag und Abfindung.</p>
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		<title>Verkehrsrecht</title>
		<link>http://www.rechtsverzeichnis.net/verkehrsrecht/</link>
		<comments>http://www.rechtsverzeichnis.net/verkehrsrecht/#comments</comments>
		<pubDate>Thu, 07 May 2009 08:35:35 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
		
		<category><![CDATA[Verkehrsrecht]]></category>

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		<description><![CDATA[Das Verkehrsrecht umfasst die Gebiete Straßenrecht, Luftfahrtrecht, Eisenbahnrecht, Verkehr auf Wasserstraßen und das Seerecht.
Das Straßenrecht befasst sich mit dem Bau, der Unterhaltung und der Nutzung von Straßen.
Das Luftfahrtrecht beinhaltet nationale als auch internationale Vereinbarungen über die Verkehrszulassungen von Fluglinien. Außerdem enthält das Luftfahrtrecht die Rechte und Pflichten des Luftfahrzeugführers, Rechte und Pflichten des Luftfahrt-Personals, Zulassungs- [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Das Verkehrsrecht umfasst die Gebiete Straßenrecht, Luftfahrtrecht, Eisenbahnrecht, Verkehr auf Wasserstraßen und das Seerecht.<span id="more-55"></span></p>
<p>Das Straßenrecht befasst sich mit dem Bau, der Unterhaltung und der Nutzung von Straßen.<br />
Das Luftfahrtrecht beinhaltet nationale als auch internationale Vereinbarungen über die Verkehrszulassungen von Fluglinien. Außerdem enthält das Luftfahrtrecht die Rechte und Pflichten des Luftfahrzeugführers, Rechte und Pflichten des Luftfahrt-Personals, Zulassungs- und Eintragungs-Problematiken bei Luftfahrtgeräten, Recht der Erlaubnisse für Luftfahrer und rechtliche Fragen zu Verwendung und Betrieb von Luftfahrtgeräten.</p>
<p>Viele der Wasserstraßen(große Flüsse und Kanäle) Deutschlands sind im Besitz des Bundes. Es gibt etliche Rechtsbestimmungen über die Verwendung bis hin zu den Genehmigungen für die Führung von Schiffen aller denkbaren Größenklassen.</p>
<p>Das Seerecht geht aus internationalen Übereinkünften hervor. Bedeutsam sind neben den Schiffsregistern besonders die Seegerichte und die Anforderungen für den Erwerb des Kapitänspatentes.</p>
<p>Des weiteren enthält das Eisenbahnrecht alle Gesetze für den Herstellung und Betrieb von Schienenfahrzeugen.</p>
<p>Am häufigsten wird der Begriff Verkehrsrecht im Zusammenhang mit dem Straßenverkehrsrecht verwendet. Es umfasst die Teilgebiete Verkehrszivilrecht, das Verkehrsvertragsrecht, Ordnungswidrigkeiten, das Verkehrsstrafrecht, das Fahrerlaubnisrecht und das Zulassungsrecht.</p>
<p>Nach deutschem Recht ist eine Ordnungswidrigkeit ein Gesetzesverstoß. Dabei ist als Sanktion ein Bußgeld vorgesehen. Bei einigen Vergehen gegen die Straßenverkehrsordnung wird neben einem Bußgeld ebenfalls ein Fahrverbot von höchstens drei Monaten erhoben.</p>
<p>Bei dem Verkehrsstrafrecht werden besonders schwerwiegende Verkehrsmissachtungen mit einer Strafe verhängt. Die Strafe fällt härter aus, als bei einer Ordnungswidrigkeit, welche mit einem Bußgeld geahndet wird. Es kann sogar neben einer Geldstrafe auch eine Freiheitsstrafe verhängt werden, die sich bis auf zehn Jahre belaufen kann.</p>
<p>Das Fahrerlaubnisrecht ist die staatliche Genehmigung einer Person zum Steuern von festgelegten Kraftfahrzeugen im öffentlichen Straßenverkehr. In Deutschland wird rechtlich streng zwischen der Fahrerlaubnis und dem Führerschein differenziert. Der Führerschein ist lediglich die Beweisurkunde darüber, dass die darin genannte Person eine Fahrerlaubnis für die darin expliziten ausgewiesenen Kraftfahrzeugarten hat.</p>
<p>Das Verkehrsrecht umfasst die Gebiete Straßenrecht, Luftfahrtrecht, Eisenbahnrecht, Verkehr auf Wasserstraßen und das Seerecht.<br />
Am häufigsten wird der Begriff Verkehrsrecht im Zusammenhang mit dem Straßenverkehrsrecht verwendet. Es umfasst die Teilgebiete Verkehrszivilrecht, das Verkehrsvertragsrecht, das Verkehrsstrafrecht, Ordnungswidrigkeiten, das Fahrerlaubnisrecht und das Zulassungsrecht.</p>
]]></content:encoded>
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		<title>Medienrecht</title>
		<link>http://www.rechtsverzeichnis.net/urheber-undmedienrecht/</link>
		<comments>http://www.rechtsverzeichnis.net/urheber-undmedienrecht/#comments</comments>
		<pubDate>Thu, 07 May 2009 08:33:57 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
		
		<category><![CDATA[Medienrecht]]></category>

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		<description><![CDATA[Das Urheberrecht schützt das Recht des Urhebers an seinen Werken.
Dieser Schutz berücksichtigt wirtschaftliche Interessen und Ideale des Urhebers am Werk,
wird aber zur Wahrung der Interessen der Allgemeinheit eingeschränkt.
Das Medienrecht regelt rechtlich die universale Information und Kommunikation.
Das Urheberrecht wir schwerpunktmäßig  im Urheberrechtsgesetz (UrhG),
im Wahrnehmungsgesetz (WahrnG) und im Verlagsgesetz (VerlG) geregelt.
Das Medienrecht ist ein Teil das [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Das Urheberrecht schützt das Recht des Urhebers an seinen Werken.<br />
Dieser Schutz berücksichtigt wirtschaftliche Interessen und Ideale des Urhebers am Werk,<br />
wird aber zur Wahrung der Interessen der Allgemeinheit eingeschränkt.<br />
Das Medienrecht regelt rechtlich die universale Information und Kommunikation.<span id="more-52"></span></p>
<p>Das Urheberrecht wir schwerpunktmäßig  im Urheberrechtsgesetz (UrhG),<br />
im Wahrnehmungsgesetz (WahrnG) und im Verlagsgesetz (VerlG) geregelt.<br />
Das Medienrecht ist ein Teil das gewerblichen Rechtsschutz und wird somit in den dementsprechenden Gesetzen kodifiziert.</p>
<p>Beide dienen dem Schutz von Werken der Literatur (Büchern), Wissenschaft (Erkenntnissen und Erfindungen) und Kunst (Bilder).<br />
Dank dem Urheberrechtsgesetz erhält der Erschaffer(Urheber) als Inhaber der Rechte das Recht, über die Nutzung an seinem Werk, frei und ausschließlich zu entscheiden. Um dieses Recht zu gewährleisten, werden jedem Urheber ein Urheberpersönlichkeitsrecht und das Verwertungsrechte eingeräumt, solange das nicht gegen Interesse des rechtmäßigen Inhabers steht. Daraus kann der Urheber allerdings keine Pflicht für den rechtmäßigen Inhaber erwirken, dass dieser mit dem Werk ordentlich oder in sonstiger Weise verfahren muss. Wie mit dem Werk letztlich umgegangen wird, bestimmt allein der Besitzer.</p>
<p>Das Urheberrecht gehört zu den Gesetzen die sehr stark von ihrer Auslegung abhängen.<br />
Dinge wie die Schutzbereich oder die Schutzgegenstandsanalyse müssen immer von Gutachter beurteilt werden.</p>
<p>Die Ansprüche und die Strafverfolgung hat sich in den letzten Jahren durch Internet und Computer stark gewandelt. Es wurden seit 2001 mehr als 5 Gesetzesänderungen vorgenommen, meist durch bitten der Unterhaltungsmedien-Lobby.</p>
<p>Das Urheber ist grob gesagt das recht auf den Besitze und die Verwaltung alle Geistigen und Materiellen Erzeugnisse, von einem selbst. Alle einfachen, nicht besonders Kreativen, Erzeugnisse sind bis 30 Jahre nach dem Erstellen Geschützt. Aber um so größer die Schöpfungshöhe     (Kreativer und Einzigartiger) ist um Länger ist es Geschützt, das kann bis zu 80 Jahre nach dem Tot des Urhebers sein.</p>
<p>Das Urheber und vor allem das Medienrecht gehören zu den Kompliziertesten Gesetzten und man sollte sich auf jeden Fall bei Fragen an einen Fachanwalt wenden.</p>
<p>Das Urheberrecht schützt das Werk eines Urhebers.<br />
Das Medienrecht regelt rechtlich die universale Information und Kommunikation. Es setzt sich aus Teilgebieten des öffentlichen Rechts, des Zivilrecht und des Strafrechts zusammen.<br />
Gegenstände des Medienrechts: Presse, Rundfunk, Film, Multimedia, und Internet.<br />
Es wird die Nutzung und Nutzbarkeit medial übertragener Inhalte rechtlich geregelt.</p>
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		</item>
		<item>
		<title>Strafrecht</title>
		<link>http://www.rechtsverzeichnis.net/strafrecht/</link>
		<comments>http://www.rechtsverzeichnis.net/strafrecht/#comments</comments>
		<pubDate>Thu, 07 May 2009 08:30:58 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
		
		<category><![CDATA[Strafrecht]]></category>

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		<description><![CDATA[Das Strafrecht ist ein Teil des öffentlichen Rechts, das für schuldhaft begangenes Unrecht staatliche Zwangsmaßnahmen vorsieht.  Die Art und Höhe der Zwangsmaßnahmen unterscheiden sich zwischen den einzelnen Staaten und folgen keinen einheitlichen Ausdrücken. In den meisten Fällen sind für Verbrechen Freiheitsstrafen und für leichtere Straftaten nicht allzu hohe Freiheitsstrafen oder Geldstrafen vorgesehen. Bei dem [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Das Strafrecht ist ein Teil des öffentlichen Rechts, das für schuldhaft begangenes Unrecht staatliche Zwangsmaßnahmen vorsieht.  Die Art und Höhe der Zwangsmaßnahmen unterscheiden sich zwischen den einzelnen Staaten und folgen keinen einheitlichen Ausdrücken. In den meisten Fällen sind für Verbrechen Freiheitsstrafen und für leichtere Straftaten nicht allzu hohe Freiheitsstrafen oder Geldstrafen vorgesehen. Bei dem Strafrecht unterscheidet man zwischen materiellem und formellen Strafrecht. Das materielle Strafrecht erläutert den Tatbestand und deren Rechtsfolgen. Gesetzlich geregelt ist es im Strafgesetzbuch (StGB) und in zahlreichen nebenstrafrechtlichen, spezialisierten Bestimmungen. Zum formellen Strafrecht zählt das so genannte Strafverfahrensrecht. Es stellt das &#8220;Wie&#8221; der Durchsetzung des materiellen Strafrechts dar. <span id="more-48"></span></p>
<p>Die Tat ist ein wichtiger Terminus des Strafrechts. Der Begriff ist insofern irreführend, da auch eine Nicht-Tat (das Unterlassen) rechtswidrig sein kann. Das Handeln bzw. Nicht-Handeln muss allerdings zielgerichtet sein und nicht beispielsweise ein Reflex. Erfolgsdelikte, wie  z.B. Totschlag und Körperverletzung, erfordern außerdem, dass dieses Handeln oder auch Nicht-Handeln einen Erfolg bewirkt hat. Dieser Erfolg muss auch zurechenbar sein, das bedeutet er darf nicht völlig unglaubwürdig  oder unvorhersehbar gewesen sein. Des weiteren muss die Tat mit konkreter Absicht verübt worden sein. Bei bestimmten Taten genügt auch ein fahrlässiges Handeln. Sind diese Bedingungen gegeben, ist der Tatbestand erfüllt. Aber es können nur rechtswidrige Taten bestraft werden, das heißt Taten für die es kein Rechtfertigungsgrund gibt. Ein Rechtfertigungsgrund liegt beispielsweise bei der Notwehr vor.<br />
Außerdem muss rechtswidrig handelnde Täter schuldhaft handeln. Eine Strafe wird erst verhängt, wenn diese drei Voraussetzungen: Tatbestandsmäßigkeit, Rechtswidrigkeit, Schuld erfüllt sind. Hat  eine Person eine Straftat ausgeübt, die nicht gerechtfertigt ist, dabei aber nicht schuldhaft gehandelt, weil er z.B. psychisch krank ist, kann keine Strafe ausgesprochen werden. Stattdessen können Maßregeln der Besserung und Sicherung erfolgen.</p>
<p>Strafrecht knüpft an die Verletzung von geschützten Rechtsgütern an. Das heißt, dass die Verletzung von Rechtsgütern nur dann mit einer Strafe verhängt wird, wenn Zwangsmaßnahmen des Zivil- und Verwaltungsrecht nicht mehr ausreichen.</p>
]]></content:encoded>
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		<title>Steuerrecht</title>
		<link>http://www.rechtsverzeichnis.net/steuerrecht/</link>
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		<pubDate>Thu, 07 May 2009 08:30:01 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
		
		<category><![CDATA[Steuerrecht]]></category>

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		<description><![CDATA[Aufgabe des Steuerrechts ist die Regelung der Festsetzung und Erhebung von Steuern. Die Richtlinien des deutschen Steuerrechts werden als Finanzverfassungsrecht in der Verfassung definiert.
Das deutsche Steuerrecht  ist sehr  komplex und schwierig. Es wird  von vielen Bürgern als unfair wahrgenommen, da zahlreiche Ausnahmen und Sonderbestimmungen die Rechtsanwendung erschweren und einen hohen Beratungsaufwand bedürfen.
Das [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Aufgabe des Steuerrechts ist die Regelung der Festsetzung und Erhebung von Steuern. Die Richtlinien des deutschen Steuerrechts werden als Finanzverfassungsrecht in der Verfassung definiert.<span id="more-46"></span></p>
<p>Das deutsche Steuerrecht  ist sehr  komplex und schwierig. Es wird  von vielen Bürgern als unfair wahrgenommen, da zahlreiche Ausnahmen und Sonderbestimmungen die Rechtsanwendung erschweren und einen hohen Beratungsaufwand bedürfen.<br />
Das Wort Steuer trägt die Bedeutung Stütze, Beihilfe bzw. Beihilfe und leitet sich von dem altdeutschem Ausdruck stiura ab.</p>
<p>Das Steuerrecht lässt sich in das allgemeine und besondere Steuerrecht unterteilen. Zum allgemeinen Steuerrecht zählen folgende Rechtsgebiete: Die Abgabenordnung, das Bewertungsgesetz, die Finanzgerichtsordnung und das Finanzverwaltungsgesetz. Des weiteren besteht das allgemeine Steuerrecht aus den Einzelsteuergesetzen, wie beispielsweise dem Einkommenssteuergesetz, dem Körperschaftssteuergesetz und dem Umsatzsteuergesetz.<br />
Die Abgabenordnung wird als das elementare Gesetz des deutschen Steuerrechts bezeichnet. In ihr sind für alle Steuerarten geltenden Regelungen über das Besteuerungsverfahren vorzufinden. Somit wird die Abgabenordnung außerdem als Steuergrundgesetz betitelt.<br />
Das Bewertungsgesetz ist gültig für alle Abgaben und Steuern des Bundes. Es formuliert einheitliche Regeln für die steuerliche Bewertung von Vermögensgegenständen für alle Steuerrechtsgebiete.</p>
<p>Die Finanzgerichtsordnung ist zuständig für die Regelung der Verfahren vor den Finanzgerichten und vor dem Bundesfinanzhof.<br />
Steuern können auf unterschiedliche Weise differenziert werden, zum einen in Hinsicht auf die Steuerträgerschaft, Steuergesetzgebungshoheit, Steuerertragshoheit und Steuergegenstand. Die  Steuerträgerschaft ist zwischen der direkten und indirekten Steuer zu unterscheiden. Bei der direkten Steuer trägt der wirtschaftlich belastende Bürger die Steuerbeträge und bei der indirekten Steuer zahlt ein &#8220;Dritter&#8221; die Steuer für den Bürger.<br />
Ausschließlich der Bund und die Bundesländer sind zur Steuergesetzgebung bevollmächtigt und sind somit die  Gesetzgebungshoheit.</p>
<p>Der Besitz der Ertrag, der Umsatz und der Verbrauch können mit Steuern belegt werden und sind somit Steuergegenstand.</p>
<p>Bei der Steuerertragshoheit muss untersucht werden, wem die Erträge zustehen - somit  existiert die  Gemeinschaftssteuer, Bundessteuer, Ländersteuer und Gemeindesteuer.<br />
Im weiteren Sinne zählen zum Steuerrecht auch die so genannten Rechtsnormen, die sich mit der Steuerverwaltung und der Finanzgerichtsbarkeit befassen.</p>
<p>Aufgabe des Steuerrechts ist die Regelung der Festsetzung und Erhebung von Steuern.</p>
]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Sozialrecht</title>
		<link>http://www.rechtsverzeichnis.net/sozialrecht/</link>
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		<pubDate>Thu, 07 May 2009 08:29:15 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
		
		<category><![CDATA[Sozialrecht]]></category>

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		<description><![CDATA[Das Sozialrecht ist ein öffentliches Rechtund zeichnet sich durch ein Über –und Unterordungsverhältnis zwischen der öffentlichen Verwaltung und dem Bürger als Antragsteller, Leistungsempfänger oder Sozialversicherter aus.
]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Das Sozialrecht ist ein öffentliches Rechtund zeichnet sich durch ein Über –und Unterordungsverhältnis zwischen der öffentlichen Verwaltung und dem Bürger als Antragsteller, Leistungsempfänger oder Sozialversicherter aus.</p>
]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Mietrecht</title>
		<link>http://www.rechtsverzeichnis.net/mietrecht/</link>
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		<pubDate>Thu, 07 May 2009 08:28:29 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
		
		<category><![CDATA[Mietrecht]]></category>

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		<description><![CDATA[Das Mietrecht befasst sich mit der Überlassung einer Sache an eine andere Person gegen Entgeld. Verbunden ist das Mietrecht mit dem Mietvertrag und den damit verbundenen Rechtsfragen.
Bei dem Mietvertrag für die Wohnraum-Vermietung gelten die Anweisungen, die sich aus den §§ 535 bis 577a des Bürgerlichen Gesetzbuchs(BGB) zusammensetzen. Mieter und Vermieter können allerdings die Rechte in [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Das Mietrecht befasst sich mit der Überlassung einer Sache an eine andere Person gegen Entgeld. Verbunden ist das Mietrecht mit dem Mietvertrag und den damit verbundenen Rechtsfragen.<br />
Bei dem Mietvertrag für die Wohnraum-Vermietung gelten die Anweisungen, die sich aus den §§ 535 bis 577a des Bürgerlichen Gesetzbuchs(BGB) zusammensetzen. Mieter und Vermieter können allerdings die Rechte in ihrem Mietvertrag frei vereinbaren, sind jedoch an grundsätzliche Vorschriften gebunden, die zum Nachteil des Mieters nicht verändert werden dürfen. Änderungen von grundsätzlichen Vorschriften sind zwar theoretisch denkbar - diese Bestandteile des Vertrages sind dann allerdings nichtig. <span id="more-42"></span></p>
<p>Der Vermieter ist nach § 535 BGB gezwungen, die Wohnung in einem vertragsmäßigen Zustand<br />
an den Mieter zu übergeben und sie  zu  pflegen. Erfüllt er diese Hauptpflicht nicht, hat der Mieter Anspruch auf unterschiedliche Rechte. Er kann beispielsweise die Miete  in einem angemessen Umfang herabsetzen(Mietminderung, § 536 BGB) und ein Zurückbehaltungsrecht an einem Anteil der Miete beanspruchen. Des weiteren hat er das Recht, den Vermieter auf  Mangelbeseitigung anzuklagen und Schadensersatz zu fordern, sofern der Mangel schon bei Abschluss des Vertrages vorzufinden war. Auch kommen Ersatzansprüche in Betracht, falls der Vermieter den Schaden schuldhaft erzeugt hat, sowie, wenn er mit der Mangelbeseitigung im Verzug ist.</p>
<p>Die Satzungen zur Kündigung von Mietverhältnissen unterscheiden sich stark zwischen Mieter und Vermieter. Grundsätzlich können nur Mietverträge durch fristgerechte Kündigung beendet werden, die auf unbestimmt Zeit beschlossen worden sind.  Hierbei kann der Mieter den Vertrag ohne Angabe von Gründen mit einer Frist von 3 Monaten kündigen. Der Vermieter kann den Mietvertrag nur in Ausnahmefällen kündigen. Ebenfalls muss der Vermieter auf das Widerspruchsrecht des Mieters hinweisen.  Die Kündigung muss außerdem schriftlich durchgeführt werden (§ 568 Abs. 1 BGB) und das Schreiben muss unterschrieben sein. Der Vermieter muss die Gründe für die Kündigung angeben. Ohne Angabe von Gründen kann eine Kündigung durch den Vermieter nur erfolgen, wenn dieser im selben Haus wohnt und nur zwei Wohnungen in diesem Gebäude vorhanden sind.</p>
<p>Das Mietrecht befasst sich mit der Überlassung einer Sache an eine andere Person gegen Entgeld. Verbunden ist das Mietrecht mit dem Mietvertrag und den damit verbundenen Rechtsfragen.<br />
Das Wohnungseigentumsrecht beinhaltet die Rechte, die sich mit dem Bereich Wohnungseigentum befassen.</p>
<p>Empfehlung: <a href="http://www.solarenergieanlage.com/photovoltaikanlagen.html" target="_blank">Photovoltaikanlagen</a> | <a href="http://www.tuev-hessen.de/e27/e84/e4168/index_ger.html" target="_blank">Energieausweis für Mietshäuser</a></p>
]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Medizinrecht</title>
		<link>http://www.rechtsverzeichnis.net/medizinrecht/</link>
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		<pubDate>Thu, 07 May 2009 08:27:43 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
		
		<category><![CDATA[Medizinrecht]]></category>

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		<description><![CDATA[Das Medizinrecht befasst sich mit den schuldrechtlichen Rechtsverhältnisse zwischen Arzt und Patient. Darüber hinaus klärt es öffentlich-rechtliche Satzungen zur Ausübung des ärztlichen und zahnärztlichen Berufes und das Meldewesen von meldepflichtigen Erkrankungen. 
Eines der wichtigsten Bereiche des Medizinrechts ist die Arzthaftung und das Patientenrecht.
Bei der Arzthaftung geht es um die Verpflichtung eines Arztes gegenüber einem Patienten [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Das Medizinrecht befasst sich mit den schuldrechtlichen Rechtsverhältnisse zwischen Arzt und Patient. Darüber hinaus klärt es öffentlich-rechtliche Satzungen zur Ausübung des ärztlichen und zahnärztlichen Berufes und das Meldewesen von meldepflichtigen Erkrankungen. <span id="more-40"></span></p>
<p>Eines der wichtigsten Bereiche des Medizinrechts ist die Arzthaftung und das Patientenrecht.</p>
<p>Bei der Arzthaftung geht es um die Verpflichtung eines Arztes gegenüber einem Patienten bei schuldhaften Handeln, welche aufgrund der Ausübung seiner ärztlichen Tätigkeit hervorgeht. Bei der Behandlung eines Patienten durch einen Arzt, resultiert daraus automatisch ein so genannter  Behandlungsvertrag zwischen der behandeltem Person und dem Arzt. Ein solcher Vertrag entsteht auch, wenn der Arzt keinen Lohn beansprucht oder das Honorar von &#8220;Dritter Seite&#8221;, beispielsweise einem Sozialversicherungsträger bezahlt wird. Infolge dieses Dienstvertrages schuldet der Arzt nicht einen gewissen Erfolg - Genesung des Patienten kann er nicht garantieren - sondern fachgerechte Anstrengungen mit dem Bestreben der Genesung oder Milderung von Krankheiten.</p>
<p>Das Patientenrecht beschreibt die Rechte von Patienten gegenüber Ärzten und weiteren Mitgliedern des Gesundheitswesens innerhalb von Heilbehandelungen. Sollte der Patient nicht im Stande sein über seine Behandlung selbst zu entscheiden, besteht sein sogenannter &#8220;mutmaßlicher Wille&#8221;. Im Falle einer Notsituation, beispielsweise nach einem Unfall, tritt automatisch eine ausführliche medizinische Pflege ein. Des weiteren bemüht man sich die weitere Behandlung mit dem Angehörigen abzuklären. Ferner ist der Patient auch berechtigt durch eine schriftliche Patientenverfügung Vorgaben über Bestimmungen seiner weiteren Behandlung zu machen.</p>
<p>Mit der Problemstellung der medizinischen Versorgung von betreuten Person befasst sich beim deutschen Gesetz der Artikel Betreuung.</p>
<p>In bestimmten Sonderfällen kann die Behandlung auch gegen den Willen des Patienten verübt werden, wenn dieser psychisch krankt ist und eine Bedrohung für sich oder andere aufzeigt und eine Behandlung außerhalb eines Hospitals nicht mehr möglich ist. Eine solche Zwangsbehandlung ist in der Bundesrepublik Deutschland in den Ländergesetzen , dem PsychKG, und in Österreich in einem Bundesgesetz, dem Unterbringungsgesetz, festgelegt.</p>
<p>Außerdem ist in dem Patientenrecht geregelt, dass die Zustimmung eines Patienten bei einem medizinischen Eingriff nur wirksam ist, wenn der Patient zuvor eine vorschriftsmäßige Aufklärung erhalten hat.</p>
<p>Das Medizinrecht regelt die schuldrechtlichen Rechtsbeziehungen zwischen Arzt und Patient. Darüber hinaus regelt es öffentlich-rechtliche Regelungen zur Ausübung des ärztlichen und zahnärztlichen Berufes und das Meldewesen von meldepflichtigen Krankheiten.</p>
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