Sozialrecht
Das Sozialrecht ist ein öffentliches Rechtund zeichnet sich durch ein Über –und Unterordungsverhältnis zwischen der öffentlichen Verwaltung und dem Bürger als Antragsteller, Leistungsempfänger oder Sozialversicherter aus.
Das Sozialrecht ist ein öffentliches Rechtund zeichnet sich durch ein Über –und Unterordungsverhältnis zwischen der öffentlichen Verwaltung und dem Bürger als Antragsteller, Leistungsempfänger oder Sozialversicherter aus.